Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher und Reitschüler der Reitschule Gut Steinhausen


Jeder, der Leistungen der Reitschule „Gut Steinhausen“ in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:

Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.

1) Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine, an denen Sie die Reitstunden buchen können, sind am schwarzen Brett zu ersehen oder beim Reitlehrer zu erfragen. 

2) Zur Ausrüstung der Reitschüler gehören ein Reithelm nach DIN-Norm oder ein gut sitzender Fahrradhelm und feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz – keine Turnschuhe! Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Tragen eines Reithelms oder eines gut sitzenden Fahrradhelms – ohne Ausnahme – Pflicht. Helme können für Schnupperstunden bei uns ausgeliehen werden. Auch den volljährigen Reitern wird das Tragen eines Reithelms dringend empfohlen. Sollten Sie volljährig sein und während der Unterrichtsstunden keinen Reithelm tragen wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in diesem Falle kein Versicherungsschutz seitens der Reitschule Gut Steinhausen besteht, und dass das Verletzungsrisiko um ein Vielfaches steigt. Ihnen muss klar sein, dass sie auf eigene Gefahr reiten!

3) Der Beitrag für den Unterricht muss vor Antritt der ersten Reitstunde bezahlt sein. Eine aktuelle Preisliste ist auf unserer Homepage oder am schwarzen Brett ersichtlich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen. Der/Die Reitlehrer/in entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

4) Eine Reitstunde, die aus Gründen des Reitschülers nicht eingehalten werden kann, muss spätestens 24 Stunden vor Reitstundenbeginn abgesagt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholstunden, sofern nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Rechtzeitig abgesagte Reitstunden können in den folgenden 2 Monaten nachgeholt werden, anschließend verfällt der Anspruch auf Nachholstunden. Bei Kündigung des Reitschülers besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Nachholstunden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.

5) Bei monatlich zu zahlenden Beiträgen, wie z. B. bei einer Reitbeteiligung, muss der Betrag bis spätestens zum 3. Werktag des Monats bezahlt sein. Reitbeteiligungsstunden können nur innerhalb des jeweiligen Monats nachgeritten werden, sofern sie 24 Stunden vor Ausfall abgesagt wurden! Ansonsten verfällt die Reitstunde. Bei Krankheit kann im Einzelfall in der ersten Woche des nächsten Monats nachgeritten werden, die verfallenen Reitstunden werden nicht auf den kommenden Monat angerechnet. Bei länger andauernder Krankheit - attestiert über mindestens 2 Wochen - entscheidet im Einzelfall der Reitlehrer. Dir Kündigung der Reitbeteiligung kann zum Schutz des Pferdes durch den Besitzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist durch die Reitbeteiligung beträgt 14 Tage zum jeweiligen Monatsende, es sei denn, es kann im gegenseitigen Einvernehmen ein(e) Nachfolger(in) gefunden werden.

6) Bonuskarten (z. B. 11er-Karten, Gutscheine, etc.) sind für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und im Voraus zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in keinem Fall. Nicht rechtzeitig abgesagte oder im Geltungszeitraum nicht genommene Reitstunden, unabhängig der Begründung, verfallen, es besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch.

7) Die Monatskarten sind nicht übertragbar und sind nur im jeweils laufenden Monat gültig. Es gelten die jeweils gültigen Preise und Konditionen.

8) Zeitverluste durch Gründe die beim Reitschüler liegen – z. B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet – werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule Gut Steinhausen.

9) Der Gruppenunterricht/Longenunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit von 60 oder 30 Minuten, sondern auch aus den mindestens 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft auf dem Hof mindestens 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde ein!

10) Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und vor den Stallungen/auf dem Weg zur Reithalle/dem Reitplatz. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)! Vor und nach dem Ritt wird die Ausrüstung von den Reitern auf Mängel überprüft und nachgeprüft, ob diese in gutem Zustand ist. Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an den Reitlehrer!

11) Für Kurse und Lehrgänge (z. B. Ferienreitkurse, Theorielehrgänge etc.) werden 10% der jeweiligen Kursgebühr als Anmeldegebühr erhoben, zahlbar bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Erst nach erfolgter Anzahlung gilt der Kurs als gebucht. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr und wird einbehalten / ist zu entrichten. Der Restbetrag der Kursgebühr ist bei Kursbeginn fällig und kann auch bei anschließender Verhinderung des Teilnehmers nicht rückerstattet werden. Ersatzteilnehmer werden – wenn möglich – akzeptiert. Wird der Kurs kurzfristiger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn abgesagt und es wird kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden, ist die Gebühr in voller Höhe zu bezahlen. Muss der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt werden, z. B. wegen Krankheit des Veranstalters oder zu geringer Teilnehmerzahl, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht gestellt werden. Fotos aus Reitstunden und Veranstaltungen dürfen für Werbezwecke verwendet werden, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

12) Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule Gut Steinhausen, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn, Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.

13) Montags und an gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb, es sei denn auf dem Stundenplan ist es anders vermerkt. Alle Änderungen sind je mindestens eine Woche vorher auf dem Stundenplan einzusehen. Die Reitschule Gut Steinhausen ist nicht dazu verpflichtet, dies jedem Reitschüler persönlich mitzuteilen, bei Verhinderung ist nachzufragen wie es in der Folgewoche aussieht.

14) Die Reitschule Gut Steinhausen behält sich vor 10 Tage im Jahr (zur Zeit der Cranger Kirmes) zu schließen. Diese Zeit ist als Erholungsphase für Pferde und Ponys gedacht, sowie als Weiterbildungszeitraum des Teams.

15) Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen.

16) Unsere Öffnungs- bzw. Reitstundenzeiten sind Dienstag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr, an Feiertagen nach Absprache, mittags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe. Montag ist Stallruhe – d.h. es finden keine Reitstunden statt. Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung, denn auch unsere Pferde brauchen mal Ruhe.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen.
Über eine Karotte, einen Apfel oder hartes Brot freuen sich unsere Pferde und Ponys jedoch immer.
Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen wohl fühlen und Sie und Ihre Kinder Freude an dem schönen Hobby haben können, bitten wir Sie, sich an diese Regeln zu halten.

                     

                  

Ihr Ansprechpartner für alle Belange in Reitschul-Fragen:

Stefanie Piechotta
Tel. 0174 - 2 17 85 45
Mail: [email protected]