Ausschreibung
1. Working – Equitation Turnier Gut Steinhausen
02.-04. August 2019

Veranstalter: Gut Steinhausen, Wiedehopfstrasse 200, 44653 Herne
Veranstaltungsort: Gut Steinhausen, Wiedehopfstrasse 200, 44653 Herne
Veranstaltungsleitung: Verena Goehrs               Mobil: +49 162 3351691, E-Mail: verena.goehrs@web.de
Meldestelle und Nennungsannahme: Verena Goehrs               Mobil: +49 162 3351691, E-Mail: verena.goehrs@web.de
Richter: Herr Lothar Vriesen; Fr. Kerstin Lange
Wettbewerbsklassen: Es werden die Klassen WE, WA, WL, und WM ohne Rinderarbeit gemäß dem aktuell gültigen nationalen Reglement des Working Equitation Deutschland e.V. geritten.

www.working-equitation-deutschland-ev.de

Die Startplatzanzahl ist begrenzt.

Vorläufiger Zeitplan:
Donnerstag: Anreise ab 16:00 Uhr, Warm Up ab 18:00 Uhr
Freitag : Dressur WL, WM
Samstag: Dressur WE, Dressurtrail WE

Dressurtrail WL, Dressurtrail WM

Siegerehrungen WE

Sonntag: Dressur WA, Dressurtrail WA

Speed-Trail WL, Speed-Trail WM

Siegerehrungen

Nennungsschluss: 11. Juli 2019
Nachnennungen: – Startplatznachtrag 8€

– Reiternachtrag 8€

– Pferdenachtrag 8€

Pferdebox (Stalltrakt): Aufstallpflicht für die Klassen WL und WM.

Spänebox inkl. erster Einstreu (Späne) und Heu Donnerstag – Sonntag: 150.- €
Spänebox inkl. erster Einstreu (Späne) und Heu tageweise (Fr./Sa./So.): 60.- €
Tackbox (Donnerstag – Sonntag): 130.- €

Heu und zusätzliche Einstreu (Späne) kann vor Ort zu handelsüblichen Preisen erworben werden.

Kraftfutter muss selbst mitgebracht werden.

Reservierung der Pferdebox im Stalltrakt erfolgt nur bei Bezahlung bis Nennungsschluss.

Es erfolgt keine Rückzahlung für bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Boxen.

Boxenbezug: ab Donnerstag, 01. August, 16:00 Uhr
Abreise: bis Sonntag, 04. August, 19:00 Uhr
Platzverhälnisse:
Prüfungsplatz Dressur: 20 x 40 m Halle
Prüfungsplatz Trail: 25 x 60 m Außenplatz, Sand
Abreiteplatz Dressur/Trail: Außenplatz, Sand
Unterkunft: Unterkünfte unter B&B-Hotel, Im Regenkamp 14, 44625 Herne, 02323 946860

 

Wettbewerbsklassen:

  1. WE – Einfache Klasse: Dressur & Dressurtrail
    Maximale Nennungszahl: 20

    Pferde/Ponys: 4-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
    Dressuraufgabe: WE Nr. 2
    Nenngeld: 30.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename
  2. WA – Anfänger Klasse: Dressur & Dressurtrail
    Maximale Nennungszahl: 20

    Pferde/Ponys: 4-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
    Dressuraufgabe: WA Nr. 1
    Nenngeld: 40.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename
  3. WL – Leichte Klasse: Dressur & Dressurtrail & Speedtrail
    Maximale Nennungszahl: 20
    Pferde/Ponys: 5-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
    Dressuraufgabe: WL Nr. 1
    Nenngeld: 50.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename
  4. WM – beidhändig – Mittlere Klasse: Dressur & Dressurtrail & Speedtrail
    Maximale Nennungszahl: 20
    Pferde/Ponys: 6-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
    Dressuraufgabe: WM Nr. 1
    Nenngeld: 55.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename

 

WED-Mitglieder erhalten eine einmalige Startgeldunterstützung in Höhe von 10.- €. Verrechnung nur bei Angabe der WED-Mitgliedsnummer.

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Nennungsanzahl einzelne Prüfungen zu streichen bzw. zusammenzulegen.

Die maximale Nennungszahl in einzelnen Prüfungen können erhöht werden, falls in anderen Prüfungen nicht alle Startplätze belegt sind. 

Bestimmungen:

  1. Tierarzt, Hufschmied und Sanitätsdienst sind in Rufbereitschaft.
  2. Nennungen sind nur online unter https://gutsteinhausen.de/veranstaltungen/nennung-1-working-equitation-turnier-gutsteinhausen/ möglich.
  3. Die Zeiteinteilung sowie weitere Informationen finden Sie im Vorfeld der Veranstaltung auf
    https://gutsteinhausen.de/veranstaltungen/ausschreibung-1-working-equitation-turnier-gutsteinhausen/.
  4. LPO § 26.2, 33.3 und 33.4 ist das Nenngeld zum Nennschluss fällig.
    Es werden nur vollständige Nennungen bearbeitet.
  5. Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
  6. Nennungen ohne Zahlung des Nenngeldes werden nicht angenommen.
  7. Meldeschluss ist 60 Min. vor Beginn der Prüfung, wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.
  8. Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des lmpfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  9. Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen.
  10. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landeskommission, die LPO, die WBO sowie das Reglement und die Dressuraufgaben des WED e.V. in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  11. Die Pferde sind zu jeder Zeit auf dem Veranstaltungsgelände mit Kopfnummern zu kennzeichnen.
  12. Es gelten die aktuellen Verbringungs- und Transportverordnungen (national und EU) für das Heimat- und Gastland.
  13. Für alle Juniorenreiter besteht Helmpflicht auf dem Veranstaltungsgelände.
  14. Für alle Pferde besteht Impflicht gemäß LPO.
  15. Die Vorbereitung des Pferdes darf nur von dem Teilnehmer, der das Pferd auch im Wettbewerb reitet, erfolgen
  16. Musik kann vom Reiter selbst auf CD/ Stick mitgebracht werden
  17. Zugelassen sind alle Pferderassen

Haftungsausschluss

Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Anmeldung erkennt jeder Besitzer, Nenner und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.

Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen geimpft (gem. LPO), frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass und ggf. das Impfbuch müssen an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.