Ausschreibung
3. Working – Equitation Turnier Gut Steinhausen
08.-09. August 2020
Veranstalter: | Gut Steinhausen, Wiedehopfstrasse 200, 44653 Herne | ||||||
Veranstaltungsort: | Gut Steinhausen, Wiedehopfstrasse 200, 44653 Herne | ||||||
Veranstaltungsleitung: | Verena Goehrs Mobil: +49 1623351691, E-Mail: verena.goehrs@web.de | ||||||
Meldestelle und Nennungsannahme: | Verena Goehrs Mobil: +49 1623351691, E-Mail: verena.goehrs@web.de | ||||||
Richter: | Herr Lothar Vriesen; Fr. Kerstin Lange | ||||||
Wettbewerbsklassen: | Es werden die Klassen WE, WA ohne Rinderarbeit gemäß dem aktuell gültigen nationalen Reglement des Working Equitation Deutschland e.V. geritten.
www.working-equitation-deutschland-ev.de Die Startplatzanzahl ist begrenzt. |
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Vorläufiger Zeitplan: |
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Nennungsschluss: | 26.July 2020 | ||||||
Nachnennungen: | – Startplatznachtrag 10€
– Reiternachtrag 10€ – Pferdenachtrag 10€ |
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Boxenbezug: | wg. Hygienevorschriften können wir keine Boxen stellen | ||||||
Abreise: | bis Sonntag, 09.August, 21:00 Uhr | ||||||
Platzverhälnisse: |
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Unterkunft: | B&B Hotel, Im Regenkamp 14, 44625 Herne 02323/ 946860
Hotel am Schloßpark Herten, Resser Weg 36, 45699 Herten, 02366/80050 |
Wettbewerbsklassen:
- WE – Einfache Klasse: Dressur & Dressurtrail
Maximale Nennungszahl: 35
Pferde/Ponys: 4-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
Dressuraufgabe: WE Nr. 1
Nenngeld: 40.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename –A- - WA – Anfänger Klasse: Dressur & Dressurtrail
Maximale Nennungszahl: 35
Pferde/Ponys: 4-jährig und älter, Teiln: alle Alterskl.
Dressuraufgabe: WA Nr. 2
Nenngeld: 40.- €, Startfolge Dressur: nach Pferdename–A-
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Nennungsanzahl einzelne Prüfungen zu streichen bzw. zusammenzulegen.
Die maximale Nennungszahl in einzelnen Prüfungen können erhöht werden, falls in anderen Prüfungen nicht alle Startplätze belegt sind.
Bestimmungen:
- Tierarzt, Hufschmied und Sanitätsdienst sind in Rufbereitschaft.
- Nennungen sind nur online unter https://gutsteinhausen.de/veranstaltungen/nennung-3-working-equitation-turnier-gut-steinhausen/ möglich.
- Die Zeiteinteilung sowie weitere Informationen finden Sie im Vorfeld der Veranstaltung auf
https://gutsteinhausen.de/veranstaltungen/. - LPO § 26.2, 33.3 und 33.4 ist das Nenngeld zum Nennschluss fällig.
Es werden nur vollständige Nennungen bearbeitet. - Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
- Nennungen ohne Zahlung des Nenngeldes werden nicht angenommen.
- Meldeschluss ist 60 Min. vor Beginn der Prüfung, wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.
- Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des lmpfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen.
- Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Landeskommission, die LPO, die WBO sowie das Reglement und die Dressuraufgaben des WED e.V. in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Die Pferde sind zu jeder Zeit auf dem Veranstaltungsgelände mit Kopfnummern zu kennzeichnen.
- Es gelten die aktuellen Verbringungs- und Transportverordnungen (national und EU) für das Heimat- und Gastland.
- Für alle Juniorenreiter besteht Helmpflicht auf dem Veranstaltungsgelände.
- Für alle Pferde besteht Impflicht gemäß LPO.
- Die Vorbereitung des Pferdes darf nur von dem Teilnehmer, der das Pferd auch im Wettbewerb reitet, erfolgen
- Musik kann vom Reiter selbst auf CD/ Stick mitgebracht werden
- Zugelassen sind alle Pferderassen
Haftungsausschluss
Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Anmeldung erkennt jeder Besitzer, Nenner und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen geimpft (gem. LPO), frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass und ggf. das Impfbuch müssen an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.